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Per Gedichtinterpretation zum hervorragenden Jura-Abschluss

Prof. Dr. Kaspar Frey ist nicht nur Jura-Professor, sondern auch Poesie-Liebhaber. Das bekam jüngst sein Examenskandidat Long Hoang Nguyen zu spüren, der bei seiner mündlichen Abschlussprüfung ein Gedicht interpretieren musste. Für Prof. Frey eines seiner Werkzeuge, um seinen Studierenden tiefes Verständnis statt nur Normkenntnisse zu vermitteln.

Die Erleichterung war Long Hoang Nguyen deutlich anzusehen, als er seine ungewöhnliche mündliche Prüfung zum ersten juristischen Staatsexamen mit einem glatten „sehr gut“ absolviert hatte. Ein Gedicht über eine Tochtergesellschaft und ihre Eltern hatte er „interpretiert“ – also die Fehler, die Dichter Prof. Dr. Kaspar Frey eingebaut hatte, richtig aufgespürt und mit historischen Hintergründen erläutert.
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Nguyen_Long Huong_UV_6274 ©Heide Fest

Für Prof. Frey ist die kreative Prüfung keine reine Spielerei: „Die Studierenden fragen oft, was in der Prüfung vorkommt und auswendig gelernt werden sollte.“ Seinem Ideal nach, sollten Viadrina-Absolventen aber mehr können. „Sie sollten ein tiefes Verständnis entwickeln und sich flexibel auf unbekannte Anforderungen der Zukunft einstellen können“, erläutert der Professor für Handelsrecht. Das zeige sich dann auch in ihrer Fähigkeit, auf überraschende Einstiege in eine Prüfung zu reagieren. Zudem sei die Gedichtinterpretation ein gutes Beispiel für die fächerübergreifenden Kompetenzen.

Professor Freys überraschende Lehr- und Prüfmethoden begegnen den meisten seiner Studierenden: ob in der „Buggy-Vorlesung“ in Gesellschaftsrecht, ungewöhnlichen Wiederholungsfragen zu Stundenbeginn oder einer Interpretation von Heines Belsazar, wenn es im Erbrecht gerade um an der Wand entdeckte Schriftzeichen geht. Bei allem legt der Jurist „mehr Wert auf Verständnis denn auf Normkenntnis“ betont er. (FA)

Wer Lust hat, seine Interpretations- und Rechtskenntnisse zu testen, kann sich an dem Prüfungsgedicht probieren:

Die verkannte AG

Durch Eintragung entsteht ein „Kind“,
weil Gründer gleichsam Eltern sind.
Denn sie sind´s, denen Macht gebührt,
auch wenn‘s Geschäft ein Dritter führt.
Beim Kinde be- und angestellt,
kann er es führen, wie´s gefällt.
Vertretungsmacht wird leicht erkannt
am Unternehmensgegenstand
und an Beschlüssen, die sich halten
an Pflichten, die für alle galten.
 
Die Satzung nennt das Kapital,
als Notvorrat – bei Insolvenz zumal.
Bleibt es nebst Schuld gedeckt zum Glück,
darf Geld an Eltern gern zurück.

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