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Homeoffice im Zeiterfassungssystem verbuchen – so geht‘s

Nach den aktuellen Corona-Regelungen für Beschäftigte in der Verwaltung arbeiten nach dem „Crewmodell“ wieder viele Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice. Anders als im Frühjahr 2020 müssen nun auch die Arbeitszeiten am mobilen Arbeitsplatz erfasst werden. Wie diese Arbeitszeit korrekt im Zeiterfassungssystem registriert wird, erklären wir hier.

laptop-5582775_600 ©Pixabay/Candid_Shots

Grundsätzlich müssen Homeoffice-Tage im Vorfeld über das Zeiterfassungssystem mit dem Antrag „Telewohnraum“ beantragt werden (ausgenommen sind Arbeitstage, für die gegebenenfalls bereits eine Telewohnraum-Vereinbarung besteht).

Für die Zeiterfassung während des mobilen Arbeitens gibt es zwei Arten:

  1. Wer eine abgeschlossene Telewohnraum-Vereinbarung hat, ist für eine Weboberfläche innerhalb des Zeiterfassungssystems freigeschaltet, in dem ein Ein- und Ausstechen am heimischen Arbeitsplatz möglich ist.
  2. Wer keine Telewohnraum-Vereinbarung hat, verbucht die Arbeitszeit am Ende des Arbeitstages mit der Antragsform „TW Anfang/Ende“ über den Workflow im Zeiterfassungssystem.

 

Eine ausführliche Anleitung finden Sie auf den Webseiten des D II.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte an zeiterfassung@europa-uni.de.

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