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Homeoffice und mobiles Arbeiten – Neue Dienstvereinbarung unterzeichnet

Die neue Dienstvereinbarung für mobiles Arbeiten und Homeoffice ist da! – Am 8. September 2021 haben die Stiftung Europa-Universität Viadrina und der Gesamtpersonalrat diese neue Dienstvereinbarung zur Umsetzung von Homeoffice und mobilem Arbeiten abgeschlossen. Sie löst die bisherige Dienstvereinbarung zur Einführung von Tele-/Wohnraumarbeit von 2010 ab.

20210908-DSC01449 ©Ulrike Polley

Als Arbeitgeberin machen wir mit der neuen Dienstvereinbarung insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung ein zeitgemäßes Angebot für die räumliche und zeitliche Flexibilisierung und möchten so zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Lebensführung beitragen. Durch die Flexibilisierung der Arbeitsorganisation wollen wir das volle Potenzial aller Mitarbeitenden ausschöpfen, zu einem ergebnisorientierten Führungsverständnis und zu größerer Arbeitszufriedenheit beitragen.

Wir alle konnten in den vergangenen anderthalb Jahren durch die Coronavirus-Pandemie weitreichende neue Erfahrungen mit mobilem Arbeiten und Arbeiten von zu Hause sammeln, die auch in die Erarbeitung dieser Dienstvereinbarung eingeflossen sind. Aber die neue Dienstvereinbarung soll noch viel mehr sein, als die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit zu verarbeiten: Sie steht für mehr Vertrauen in uns selbst und in unsere Kolleginnen und Kollegen in unserer Zusammenarbeit und möchte flexible Arbeitsmethoden fördern. Die neue Dienstvereinbarung soll so einen bedeutenden Beitrag für die Zukunft unseres Arbeitens leisten, konzentriertes Arbeiten genauso wie Kreativität fördern; – begleitet durch einen zunehmend digitalen Workflow, den wir mit Hilfe der Digitalisierung voran bringen werden.

Den vollständigen Text der Dienstvereinbarung finden Sie hier.

Die neue Vereinbarung beinhaltet vor allem Neuerungen zum mobilen Arbeiten, das gegenüber dem klassischen Homeoffice mehr und mehr an Bedeutung gewinnen soll.

Die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

Mobiles Arbeiten:

  • Nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch der Arbeitsort werden flexibel, in- und außerhalb der Viadrina: wahlweise auch teils an der Universität und teils am mobilen Arbeitsort am selben Arbeitstag.
  • Beantragung, Genehmigung sowie Ein- und Ausbuchen von Arbeitszeit erfolgen über das Zeiterfassungssystem.
  • Im Jahr können bei entsprechender Vereinbarung zwischen Vorgesetzen und Mitarbeitenden bis zu 100 Arbeitstage mobil gestaltet werden.
  • Für akademische Mitarbeitende, die nicht an der Zeiterfassung teilnehmen, ist mobiles Arbeiten grundsätzlich ohne Anträge und Obergrenze gestattet; außerhalb von Pandemiebedingungen gilt hier eine Präsenzpflicht für Präsenzlehre.

Homeoffice:

  • regelmäßiges Arbeiten von zu Hause an festgelegten Tagen für höchstens 50 % der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit auf Antrag
  • Teilnahme am Homeoffice ist immer befristet, i. d. R. für ein Jahr; Folgeantrag ist möglich
  • Ein- und Ausbuchen über das Zeiterfassungssystem
  • Verpflichtung zur Anwesenheit im Homeoffice während der vertraglich vereinbarten Tage
  • Einrichtung des Homeoffice unterliegt den Regeln der Arbeitsstättenverordnung und muss durch die Arbeitgeberin regelmäßig überprüft werden

Für die Genehmigung von Homeoffice gibt es bestimmte persönliche Voraussetzungen. Mobiles Arbeiten ist bereits bei jeder sachlichen Vereinbarkeit von Aufgabe und zeitlicher und räumlicher Arbeitsgestaltung möglich. Während der erfassten Arbeitszeit muss telefonische und elektronische Erreichbarkeit für dienstliche Belange gewährleistet sein.

Es ist klar, dass sich bei einer so grundlegenden Reform viele Fragen stellen werden. Stück für Stück wollen wir diese mit einer FAQ aufgreifen, die so schnell wie möglich erstellt und fortgeschrieben werden wird. In Absprache mit den Personalräten laden wir – nachdem die Vorlesungszeit angelaufen ist – im Herbst zu einer Informationsveranstaltung ein.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Möglichkeiten der Dienstvereinbarung!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Julia von Blumenthal und Niels Helle-Meyer