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Aktuelle Corona-News: 3G-Regel bei öffentlichen Veranstaltungen und Hinweise zu Selbsttests

3G-Regel an der Viadrina

Für öffentliche Veranstaltungen gilt – ebenso wie für Lehrveranstaltungen, Prüfungen, die Nutzung der Bibliothek sowie den Besuch der Mensa – entsprechend der Hausordnung die 3G-Regel. Es muss entweder ein Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, eine Genesung oder ein negativer Corona-Test erbracht werden.

An den Zugängen zu den zentralen Lehrgebäuden Audimax und Gräfin-Dönhoff-Gebäude prüfen Mitarbeitende der Firma FÜWAS wochentags von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr die Nachweise zur Einhaltung der 3G-Regel. Wenn Mitarbeitende diese zu anderen Zwecken als der Durchführung von Lehre oder Prüfungen betreten, genügt die Vorlage eines Mitarbeitendenausweises. In der Bibliothek findet eine stichprobenartige Prüfung der 3G-Nachweise statt.
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Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Konferenzen, Tagungen, Workshops, Diskussionen oder Vorträgen müssen die Veranstaltenden die Einhaltung der 3G-Regel bei ihren Gästen kontrollieren. Außerdem haben Veranstaltende die Möglichkeit, für Teilnehmende und Gäste Selbsttests unter ihrer Aufsicht anzubieten, die neben zertifizierten Schnelltests zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.
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Testen bleibt wichtig

Tests sind weiterhin ein wichtiges Mittel, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen. Insbesondere Beschäftigten, die nicht vollständig geimpft sind, empfehlen wir, sich regelmäßig zu testen oder testen zu lassen. Auch bei Erkältungssymptomen ist ein Test zur Abklärung empfehlenswert.

Entsprechend der Teststrategie der Viadrina haben alle Beschäftigten weiterhin einen Anspruch auf zwei Schnelltests (als Selbsttests) je Präsenzwoche. Die Ausgabe der Tests aus dem zentralen Testkontingent erfolgt nach wie vor über die Poststelle an die Bereiche nach vorheriger Freigabe durch das Präventionsteam.
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Alle aktuellen Informationen finden Sie stets auf der Corona-Info-Webseite: www.europa-uni.de/coronainfo

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