zum aktuellen ViadrINFO-Blog

Justiziariat wieder vollständig besetzt

Das Justiziariat der Viadrina ist seit dem 1. November 2021 wieder vollständig besetzt.

Der neue Justiziar Armin Busch übernimmt mit dem Bereich Hochschulrecht und Recht der Körperschaft die folgenden Aufgaben:

  • Angelegenheiten des Hochschulrechts
  • Rechtliche Beratung bei Berufungsangelegenheiten
  • Fragen der Selbstverwaltung
  • Prüfung von Verträgen ohne Leistungsaustausch
  • Publikation der Amtlichen Bekanntmachungen der Viadrina

Bei dem bisherigen Justiziar Nico Lamprecht ist fortan der Bereich Recht der Stiftung, Zivilrecht und Finanzen mit dem folgenden Aufgabenspektrum angesiedelt:

  • Recht der Stiftung, insbesondere Rechtsberatung für die Dezernate III und IV
  • Leistungsaustausch, Fragen des Steuerrechts und Vergabe
  • Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft und über die nichtselbstständigen Stiftungen

Studentische Widersprüche werden weiterhin vom Dezernat I erfasst und vom Justiziariat beschieden.

Bitte beachten Sie:
Die Erarbeitung von Kooperationsverträgen, Satzungen, Ordnungen und Richtlinien findet grundsätzlich durch die Bereiche statt, die mit diesen Dokumenten arbeiten. Das Justiziariat ist in erster Linie für die Prüfung vor Beschlussfassung durch die Hochschulleitung zuständig.

Rechtsfragen können an das Justiziariat durch die Mitarbeitenden der Verwaltung nach Vorklärung innerhalb der zuständigen Verwaltungsstellen, oder bei Fragen aus Gremien durch die Vorsitzenden oder die zuständigen Referent*innen nach Vorklärung in den befassten Gremien, herangetragen werden. Eine allgemeine Rechtsberatung für die Mitglieder der Viadrina findet nicht statt.

Kontakt

Abteilung für
Hochschulkommunikation
Tel +49 335 5534 4515
presse@europa-uni.de

Sitz:
Hauptgebäude
Räume 114-117, 102

Postanschrift:
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)