Kontakt
Abteilung für
Hochschulkommunikation
Tel +49 335 5534 4515
presse@europa-uni.de
Sitz:
Hauptgebäude
Räume 114-117, 102
Postanschrift:
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
3G-Regel am Arbeitsplatz
Seit dem 24. November 2021 gilt für alle Mitarbeitenden die 3G-Regel, wenn Sie sich in einem der Gebäude der Viadrina aufhalten. Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen Sie einen tagesaktuellen negativen Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test nachweisen. Zulässig sind ausschließlich Testbescheinigungen von zertifizierten Stellen oder unter Aufsicht in der Teststelle der Viadrina durchgeführte Schnelltests. Die Testzeit gilt nicht als Arbeitszeit.
Die Überprüfung der Nachweise erfolgt über ein Online-Formular. Falls Sie der Verarbeitung eines Scans, Fotos oder Screenshots Ihres Nachweises nicht zustimmen, kann an dieser Stelle auch eine von Ihnen und Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten unterschriebene Bestätigung hochgeladen werden, die dokumentiert, wann und wo der Nachweis den Vorgesetzten zur Inaugenscheinnahme vorgelegt wurde. In diesem Fall sind Mitarbeitende verpflichtet, die 3G-Zertifikate sechs Monate aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
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Homeoffice und mobiles Arbeiten
Laut geändertem Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt wieder der Vorrang für das Arbeiten in der eigenen Wohnung. Da sich die Viadrina weiterhin im Präsenzbetrieb befindet, müssen die Vorgesetzten für ihre Bereiche bewerten, welche Aufgaben auch unter diesen Rahmenbedingungen ohne Qualitätsverlust in der Wohnung der Mitarbeitenden erfüllt werden können. Die Obergrenze an Tagen mobilen Arbeitens wird bis Ende des Jahres 2021 aufgehoben.
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Maskenpflicht in der Lehre
Ab sofort gilt in allen Lehrveranstaltungen die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Charakter der Lehrveranstaltung dies erfordert. Verstöße gegen die Maskenpflicht können zu Sanktionen bis hin zum Ausschluss von der Präsenzlehre führen.
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Gültigkeit von Testnachweisen in der Lehre
Studierende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ab sofort täglich einen aktuellen Testnachweis vorlegen. Tests sind demnach nur noch 24 Stunden gültig, nicht mehr wie bisher in einigen Bereichen 72 Stunden. Akzeptiert werden nur Testzertifikate von anerkannten Teststellen und Bescheinigungen über Tests unter Aufsicht in der Teststelle der Viadrina.
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Lehre im Wintersemester
Das Präsidium hat sich in seiner Sitzung am 24. November 2021 mit dem aktuellen dynamischen Infektionsgeschehen befasst und sich auf folgende Rahmenbedingungen für die Fortführung der Lehre im Wintersemester verständigt: Präsenzlehre hat nach drei Online-Semestern einen hohen Wert und ist unter den aktuellen Hygienemaßnahmen der Universität weiterhin verantwortbar. Soweit dies technisch möglich ist, sind Lehrende insbesondere in Vorlesungen aufgefordert, die Inhalte per Livestream oder als Aufzeichnung auch digital zugänglich zu machen.
Lehrende können sich für die Umstellung ihrer Lehre vom Präsenzformat in ein Online-Format entscheiden. Diese Entscheidung sollte gemeinsam mit den Studierenden getroffen werden.
Impfmöglichkeiten in Frankfurt (Oder)
Leider können wir als Viadrina vor Weihnachten keinen weiteren Impftermin anbieten, da unsere Kooperationspartner keine Termine frei haben. Informationen zu aktuellen Impfmöglichkeiten finden Sie immer auf den Corona-Informationsseiten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit an praevention@europa-uni.de.
Weitere Informationen erhalten Sie stets aktuell auf der Corona-Info-Webseite:
www.europa-uni.de/coronainfo
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