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Hochschulkommunikation
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Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
Homeoffice-Angebotspflicht
Bund und Länder haben sich in ihrer Videokonferenz am 16. Februar darauf verständigt, dass die Homeoffice-Angebotspflicht laut Infektionsschutzgesetz zum 20. März entfallen soll. Wenn diese Regelung also, wie derzeit geplant, nicht verlängert wird, gilt ab dem 20. März wieder die Dienstvereinbarung für mobiles Arbeiten und Homeoffice mit der Grenze von 100 mobilen Arbeitstagen im Jahr.
Lehre im Sommersemester
Oberstes Ziel für die Durchführung der Lehre im Sommersemester ist die Rückkehr auf den Campus und die Durchführung von so viel Präsenzlehre wie möglich. Diese wird voraussichtlich unter 3G-Bedingungen stattfinden. Seit der am 23.02.2022 in Kraft getretenen Dritten Sars-Cov-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg besteht die Option, Lehre an Hochschulen unter Anwendung der 2G-Regel durchzuführen, nicht mehr. Ein Teil der Lehrveranstaltungen wird weiterhin online oder hybrid angeboten werden. Das Präsidium wird Anfang März unter Beteiligung des AStA erneut die genauen Bedingungen für die Durchführung der Lehre im Sommersemester beraten.
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Aktualisierte Handreichung für öffentliche Veranstaltungen in Präsenz
Die Handreichung zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen in Präsenz wurde vom Präventionsteam aktualisiert. Die wichtigsten Neuerungen: Eine Kontaktnachverfolgung ist nicht mehr vorgeschrieben. Seit dem 4. März 2022 finden alle Veranstaltungen unter 3G-Bedingungen statt, denn mit diesem Tag entfällt die bisher in der Eindämmungsverordnung vorgesehene Möglichkeit, Veranstaltungen unter 2G durchzuführen.
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Impfangebot am 11. April
Am Montag, dem 11. April, ab 11.30 Uhr, bietet die Viadrina in Zusammenarbeit mit Dr. Huth den nächsten Impftermin auf dem Campus für Mitarbeitende und Studierende an. Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie Drittimpfungen, wenn die zweite Impfung vor dem 12. Januar 2022 stattgefunden hat.
Bitte melden Sie sich bis zum 6. April, 13.00 Uhr, über dieses Online-Formular verbindlich für den Impftermin an.
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Neuerfassung der Nachweise zur Erfüllung der 3G-Regel am Arbeitsplatz
Seit dem 21. Februar gibt es ein neues Formcycle-Formular für die Nachweise zur Erfüllung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Dieses war durch die Neuregelungen zur Gültigkeit von Impf- und Genesenennachweisen notwendig geworden. Bitte laden Sie Ihre 3G-Nachweise in dem neuen Formular erneut hoch, wenn Sie dies nach dem 21. Februar noch nicht getan haben.
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