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Von Findungskommission bis Wahlversammlung – der Weg zu einer neuen Präsidentin oder einem neuen Präsident

Am 15. Februar wurde Viadrina-Präsidentin Prof. Dr. Julia von Blumenthal zur zukünftigen Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin gewählt. Das Sommersemester über bleibt sie weiterhin Präsidentin der Viadrina. Wie es danach weitergeht und welche Vorbereitungen jetzt schon getroffen werden, lesen Sie in diesem Beitrag.

Die Viadrina braucht eine neue Präsidentin oder einen neuen Präsidenten. Wie läuft dieser Prozess ab? Bereits am 2. März ist der Senat zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um die Ausschreibung für eine neue Präsidentin bzw. einen neuen Präsidenten zu beschließen. Zudem wurden die Senats-Mitglieder in die dafür eigens eingerichtete Findungskommission gewählt. Am 15. März entscheidet auch der Stiftungsrat über die Ausschreibung und wählt seine Mitglieder für die Findungskommission. Im Anschluss wird die Ausschreibung veröffentlicht.

Beide Gremien entsenden jeweils vier Personen in die Findungskommission; die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Viadrina ist Mitglied mit beratender Funktion. Auf der Grundlage der eingehenden Bewerbungen erarbeitet die Findungskommission einen Vorschlag für die Wahlversammlung.

Gewählt wird eine neue Präsidentin oder ein neuer Präsident letztendlich von der Wahlversammlung, bestehend aus dem gesamten Senat und Stiftungsrat. Die Beratungen der Wahlversammlung sind hochschulöffentlich.
Anschließend wird die gewählte Person durch den Stiftungsrat bestellt.

Sollte bis zum Ende des Sommersemesters keine neue Präsidentin bzw. kein neuer Präsident gewählt sein, übernimmt laut Grundordnung der Viadrina vorübergehend die erste Vizepräsidentin, Prof. Dr. Eva Kocher, das Amt der Präsidentin geschäftsführend.
(UP)

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