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Neuerung im Beschaffungsprozess für IT-Ausstattung und IT-Projekte

Um IT-Projekte gut an bestehende Infrastrukturen und Dienste anzupassen, führt das IKMZ künftig eine technische Vorprüfung und Beratung der Vorhaben durch. Beispielsweise betrifft dies die Ausstattung von Beratungsräumen oder die Beschaffung von Softwarelizenzen für die gesamte Universität.

Für Sie ändert sich wenig: Achten Sie bei IT-Beschaffungen künftig darauf, Beschaffungsanträge möglichst frühzeitig zu stellen. Sofern es sich um eine Technikbeschaffung handelt, führen die Mitarbeitenden des IKMZ eine Vorab-Prüfung durch und wenden sich gegebenenfalls mit Anpassungsvorschlägen und Beratung an Sie. In diesen Fällen wird der Antrag in Absprache mit Ihnen durch das IKMZ angepasst. Die zuständigen Mitarbeitenden bestätigen dann in Formcycle die technische Zustimmungsfähigkeit des Antrags. Erst nach Genehmigung durch das IKMZ erfolgt die Prüfung durch das Finanzdezernat und es wird im gewohnten Verfahren die Beschaffung eingeleitet.

Eine Vorab-Benachrichtigung an das IKMZ bei einfachen Technikbeschaffungen ist nicht mehr notwendig – bei darüber hinausgehenden, größeren IT-Projekten begrüßt das IKMZ weiterhin eine frühzeitige Absprache!

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