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Energiesparmaßnahmen an der Viadrina ab Oktober 2022

Aktualisierung 27.02.2023: Verlängerung der Maßnahmen bis vorerst 15. April 2023
Aktualisierung 3.11.2022: Ergänzende Information zur verkürzten Rahmenarbeitszeit in Präsenz; Schließzeiten über den Jahreswechsel 2022/23
Aktualisierung 24.10.2022: Bestellung von Wolldecken; Abholung von elektrischen Geräten


An der Viadrina werden ab dem 1. Oktober 2022 Maßnahmen zum Energiesparen eingeführt. Wir setzen damit Verordnungen und Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung um, die vorerst bis zum 28. Februar 2023 gelten und zur Sicherung der Energieversorgung vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beitragen sollen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine Einsparung von 15 bis 20 Prozent des Energieverbrauchs im Vergleich zum Vorjahr. Der größte Posten ist dabei die Heizenergie. Aber auch in anderen Bereichen, etwa bei Elektrogeräten und Leuchtmitteln, sollen Einsparpotenziale genutzt werden.

Verlängerung der Maßnahmen bis vorerst 15. April 2023
Die Bundesregierung hat die Maßnahmen im Januar 2023 bis vorerst 15. April 2023 verlängert.
Damit sind auch die Energiespar-Maßnahmen an der Viadrina verlängert.

Unser Ziel ist es, das universitäre Leben für Beschäftigte und Studierende und insbesondere die Lehre durch die Energiesparmaßnahmen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Gleichzeitig lassen uns die Vorgaben von Bund und Land nur einen geringen Handlungsspielraum.

Folgende Energiesparmaßnahmen wurden nach Beratung im Krisenstab beschlossen:

1) Absenkung der Raumtemperatur in allen Gebäuden auf 19° C (gleichzeitig Höchst- und Mindesttemperatur)

  • Dies betrifft Seminarräume, Hörsäle, Büroräume und Sanitäranlagen.
  • Wenn Sie vor Beginn der Heizperiode am 1. Oktober kältere Temperaturen in Ihren Büros messen, können Sie mit Ihren Vorgesetzten über individuelle Lösungen sprechen, z. B. mobiles Arbeiten.
  • Die Universität hat für die Mitarbeitenden Wolldecken für die Nutzung in den Büroräumen angeschafft. Bei Bedarf können diese über energiesparen@europa-uni.de bestellt werden. Die Ausgabe erfolgt ab dem 1. November.

2) Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt dienen (z. B. Flure), dürfen nicht mehr beheizt werden.

3) Verlängerte Nachtabsenkung der Heizungsanlagen, wodurch eine Temperatur von 19° C in den Räumen nur wochentags von 7 Uhr bis 20 Uhr gewährleistet werden kann. Dieser Zeitraum ist durch den Beschluss des Landeskabinetts vorgegeben. Dies hat folgende Auswirkungen:

  • Verkürzung der Rahmenarbeitszeit in Präsenz auf 7 bis 20 Uhr.
    Für das mobile Arbeiten gelten weiterhin die Rahmenarbeitszeiten gemäß FLAZ II. Technisch ist es leider nicht möglich, getrennte Rahmenarbeitszeiten für Präsenzarbeit und mobile Arbeit einzustellen. Mobile Arbeitszeiten zwischen 6 und 7 Uhr bzw. 20 und 21 Uhr erfassen Sie in der Zeiterfassung über den Workflow „gekappte Stunden gutschreiben“; dies genehmigt dann die/der Vorgesetzte. Die in der Dienstvereinbarung festgelegte Höchstgrenze von 100 mobilen Arbeitstagen wird zunächst bis zum 31.03.2023 ausgesetzt; die dort festgelegten Voraussetzungen für mobiles Arbeiten gelten weiterhin.
  • Lehrveranstaltungen und öffentliche Veranstaltungen können nur wochentags in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr stattfinden. Ausnahmen am Wochenende sind mit der Hochschulleitung über energiesparen@europa-uni.de abzustimmen.
  • Die Universitätsbibliothek schließt wochentags schon um 20 Uhr. Die bisherigen Wochenend-Öffnungszeiten (Sa. 9-18 Uhr, So. 11-18 Uhr) bleiben vorerst bestehen.
  • Die Wochenendabsenkung der Heizungsanlage beginnt im Gebäude August-Bebel-Straße bereits am Freitag ab 13 Uhr.
Aufgrund einiger Nachfragen zur verkürzten Rahmenarbeitszeit in Präsenz hat die Hochschulleitung eine Anfrage an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) gestellt. In seiner Antwort bestätigt das MWFK die Regelung der Viadrina. Aus Arbeits- und Gesundheitsschutzgründen kann nur in den Büros gearbeitet werden, wenn eine Mindesttemperatur von 19°C erreicht ist, d. h. wochentags von 7 bis 20 Uhr. Ausnahmen sind auch auf eigenen Wunsch nicht möglich, da es sich um zwingende Regelungen zur Prävention von Erkrankungen handelt.

4) Austausch energieintensiver Leuchtmittel

  • Das Dezernat 4 hat begonnen, besonders energieintensive Leuchtmittel gegen energiesparende Varianten auszutauschen. Der Austausch wird voraussichtlich erst 2023 abgeschlossen werden.

5) Reduzierung elektrischer Geräte

  • In den Teeküchen soll eine energieeffiziente Basisinfrastruktur erhalten bleiben. Perspektivisch sollen die Teeküchen verschließbar sein.
  • Wasserkocher und Kaffeemaschinen in den Büros können weiterhin betrieben werden.
  • Heizlüfter dürfen laut Hausordnung nicht genutzt oder neu beschafft werden. Vorhandene Geräte sind umgehend dauerhaft zu entfernen.
  • Elektrische Geräte wie Kühlschränke, Mikrowellen und Toaster müssen aus den Büroräumen entfernt werden. Bis zum 11. November 2022 kann die Abholung der Geräte über hausdienste@europa-uni.de bei Dezernat IV angemeldet werden. Diese erfolgt dann ab dem 14. November eigenständig durch die Objektbetreuer.

6) Schließzeit über den Jahreswechsel 2022/23
Die Gebäude der Viadrina bleiben von Freitag, den 23. Dezember, 17.00 Uhr, bis Montag, den 2. Januar, 7.00 Uhr, geschlossen. Mobiles Arbeiten oder Arbeiten im Home Office ist zwischen den Feiertagen möglich.
Auch die Universitätsbibliothek hat ihre Öffnungszeiten angepasst und bleibt vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar geschlossen. Am Donnerstag, dem 22. Dezember, und Freitag, dem 23. Dezember, schließt der Lesesaal bereits um 17.00 Uhr. Die Ausleihe der Gelben-Punkt-Bücher ist möglich von Dienstag, den 20. Dezember, 12.00 Uhr, bis Mittwoch, den 4. Januar, 12.00 Uhr.

Lassen Sie uns neben diesen Maßnahmen auch in unserem Arbeitsalltag sparsam mit den Energieressourcen umgehen, z. B. Stoßlüften statt Fenster „auf Kipp“, Geräte am Ende des Arbeitstages ausschalten oder Wasserkocher nur mit der tatsächlich benötigten Füllmenge benutzen.

Die Maßnahmen sind auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Da die Struktur unserer Gebäude keinen größeren Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z. B. Solarzellen) zulässt und wir bei der Wärmeversorgung auf Fernwärme angewiesen sind, ist es umso wichtiger, dass wir in unserem Alltag an der Universität auf einen sparsamen Umgang mit Energie achten – nicht nur in diesem Winter.

Alle Fragen und Ihre Anregungen rund um das Thema Energiesparen können Sie jederzeit an die neue Kontaktadresse energiesparen@europa-uni.de richten.

Weitere Hinweise aus den Bereichen:
  • Die Universitätsbibliothek weist darauf hin, dass es derzeit zulässig ist, den Lesesaal mit einer Jacke, einem Mantel oder sonstigem, was wärmt, zu betreten.
  • Das Studentenwerk wird ab 1. November den in den Mieten enthaltenen Betriebskostenanteil in den Studierendenwohnhäusern anpassen. Die erhobenen Pauschalmieten werden je nach Wohnanlage monatlich um 43 Cent bis 2,40 Euro pro Quadratmeter steigen. Die daraus resultierenden durchschnittlichen Monatsmieten in Höhe von 246 bis 303 Euro liegen auch weiterhin deutlich unter dem im Bafög vorgesehenen Mietkostenanteil von 360 Euro.
    Zudem wurden die Heizzeiten in den Wohnanlagen angepasstz und die Heizperiode auf maximal 15.9. bis 15.5. verkürzt.
    Auch die Temperatur in den Speisesälen wird angepasst. Aber: Keine Sorge, das Essen bleibt heiß!

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