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Papierloses Verfahren für gesetzlich Krankenversicherte: Elektronische Krankschreibung seit 1.1.2023

Zum 1. Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Beschäftigte erhalten bei der Ärztin oder dem Arzt keine Krankschreibung mehr in Papierform. Die AU wird von der Ärztin/dem Arzt direkt an die Krankenkassen übermittelt. Von dort werden sie den Arbeitgebern nach Anfrage zur Verfügung gestellt.

Was sich für Sie ändert:
Wenn Sie krankgeschrieben werden, melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit (wie bisher auch) unverzüglich dem Dezernat II und Ihrer/Ihrem Vorgesetzten. Für die Meldung im Dezernat II nutzen Sie bitte dieses Formular: https://forms.europa-uni.de/form/alias/EUV/Arbeitsunfaeigkeit/. Mitarbeitende des Dezernates fragen die eAU dann bei der jeweiligen Krankenkasse ab. Aufgrund dieser Verfahrensweise können Eintragungen in das Zeiterfassungssystem nicht taggleich erfolgen.

Bescheinigungen über Kinderkrankentage erfolgen weiterhin in Papierform.
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zur Zeit nichts; hier erfolgt die AU weiterhin in Papierform.


Ausführliche Rundmail aus dem Dezernat II:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

zum 01.01.2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Zu beachten ist, dass die eAU nur für gesetzlich Krankenversicherte gilt.

Dies bringt Veränderungen bei der Meldung der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Da Sie ab dem 01.01.2023 die Krankmeldung weder bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse, noch bei ihrem Arbeitgeber einreichen müssen. Stattdessen übermittelt die Arztpraxis den Namen der versicherten Person, den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung an die gesetzliche Krankenkasse und macht Angaben, ob es Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall gibt. Die Daten werden über den Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung nach vorheriger Anforderung für den einzelnen Beschäftigten nach Abfrage durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

Daher melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit im Dezernat II bitte ausschließlich über den Formcycle-Link: https://forms.europa-uni.de/form/alias/EUV/Arbeitsunfaeigkeit/. Bitte informieren Sie auch Ihre/Ihren Vorgesetze/Vorgesetzten. Die Abfrage bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erfolgt dann über die Mitarbeiter*innen des Dezernates II. Bitte beachten Sie, dass es in Anbetracht der oben beschriebenen Verfahrensweise zu Verzögerungen bei Rückmeldung durch die Krankenkasse kommen kann und daher die Eintragungen in das Zeiterfassungssystem nicht taggleich erfolgen werden können.

Achtung: Die Bescheinigung für kranke Kinder von Arbeitnehmer*innen erfolgt weiterhin in Papierform. Diese werden ebenfalls im Formcycle-Link hochgeladen.

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zur Zeit nichts. Sie erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle versenden.

Auch beim sog. § 5 Tag ändert sich vorläufig die Vorgehensweise nicht. Für den Fall, dass Sie sich aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen arbeitsunfähig ohne ein ärztliches Attest melden wollen, nutzen Sie ausschließlich den Account zeiterfassung@europa-uni.de und setzen Ihren Vorgesetzten in cc. Bitte beachten Sie, dass die AU Meldung ohne ärztliches Attest, umgangssprachlich § 5 Tag, nur für einen Tag beantragt und gewährt wird. Die Gewährung von mehreren solcher Tage hintereinander ist der absolute Ausnahmefall und es muss jeweils jeder Tag einzeln beantragt werden. Nach spätestens 3 Tagen muss eine AU-Bescheinigung durch einen Arzt veranlasst werden. Die Viadrina hat aber das Recht, auch schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung zu verlangen. Dies entscheidet in der Regel die/der Vorgesetzte. Insoweit wird auf Ziffer 1 des Rundschreibens Nr. II/05/2018 verweisen

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Dezernates II gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Nettesheim
Dezernentin für Personalangelegenheiten