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Neu: Rahmenvertrag für Beschaffung von Laptops, Tablets und PCs

Für das Jahr 2023 besteht erstmalig und versuchsweise ein Rahmenvertrag für die Beschaffung von Desktop-PCs, Laptops und Tablets mit Windows-Betriebssystem. Im Rahmenvertrag enthalten sind Produkte des Herstellers Dell; für PC und Tablet gibt es jeweils ein Standardmodell, für Laptops zwei (Preis-Leistungs- und Performance-Notebook). Individuelle Anpassungen sind bei Bedarf möglich. Der Rahmenvertrag und die damit einhergehende Vereinheitlichung bieten für den Beschaffungsprozess wie auch für die Administration der Geräte eine deutliche Verschlankung; auch verkürzt sich die Bearbeitungszeit für die Beschaffung solcher Geräte. Vom Rahmenvertrag abweichende Laptops, Tablets oder PCs werden daher nur noch in begründeten Fällen beschafft.

Die Beschaffung eines neuen Geräts aus dem Rahmenvertrag erfolgt wie bisher über einen Beschaffungsantrag. Die Angabe einer Leistungsbeschreibung ist nicht notwendig, die Benennung der Geräteklasse und gegebenenfalls gewünschte Abweichungen von der Standardkonfiguration reichen aus. Vergessen werden sollten (falls notwendig) nicht die zusätzliche Bestellung von Dockingstation, Maus, Tastatur, Bildschirm und Kabeln.

>> Informationen zur Hardware-Beschaffung

Auch für Drucker und Multifunktionsgeräte zum Drucken, Kopieren und Scannen besteht ab dem 1. April 2023 ein Rahmenvertrag über unterschiedliche Geräteklassen. Informationen dazu gibt es in einer der nächsten ViadrINFO-Ausgaben.