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Redaktion ViadrINFO
Abteilung für Hochschulkommunikation
viadrinfo@europa-uni.de
Die Beschaffung eines neuen Geräts aus dem Rahmenvertrag erfolgt wie bisher über einen Beschaffungsantrag. Die Angabe einer Leistungsbeschreibung ist nicht notwendig, die Benennung der Geräteklasse und gegebenenfalls gewünschte Abweichungen von der Standardkonfiguration reichen aus. Vergessen werden sollten (falls notwendig) nicht die zusätzliche Bestellung von Dockingstation, Maus, Tastatur, Bildschirm und Kabeln.
>> Informationen zur Hardware-Beschaffung
Auch für Drucker und Multifunktionsgeräte zum Drucken, Kopieren und Scannen besteht ab dem 1. April 2023 ein Rahmenvertrag über unterschiedliche Geräteklassen. Informationen dazu gibt es in einer der nächsten ViadrINFO-Ausgaben.
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