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Verfahrensweise beim Grenzübertritt Frankfurt (Oder)-Słubice

Mitte Oktober 2023 hatte das Bundesinnenministerium vorübergehende Grenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Polen, der Tschechischen Republik und der Schweiz angeordnet. Diese sind aktuell bis 15. März 2024 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Dies führt für die Viadrina als – im wahrsten Sinne des Wortes – grenzüberschreitende Universität zu teilweise erheblichen Einschränkungen, insbesondere für Studierende und Lehrende, die Lehrveranstaltungen auf beiden Seiten der Oder besuchen bzw. anbieten.

Daher hat die Hochschulleitung schon Ende 2023 Kontakt zur Bundespolizei und weiteren Behörden aufgenommen, um die Situation so gut wie möglich zu verbessern. Mit der Bundespolizei konnte vereinbart werden, dass bei Studierenden und Mitarbeitenden der Europa-Universität Viadrina oder der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań durch Vorzeigen ihres Studierenden- bzw. Mitarbeitendenausweises auf sehr aufwändige Kontrollen verzichtet wird.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass selbstverständlich dennoch bei jedem Grenzübertritt die entsprechenden Personaldokumente mit sich geführt werden müssen.

Konkret bedeutet dies:

  • für Bürger*innen des Schengen-Raumes: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • für Bürger*innen außerhalb des Schengen-Raumes: Ein entsprechend der Vereinbarungen des Herkunftslandes mit der Bundesrepublik gültiger Reisepass und ggf. Aufenthaltserlaubnis/Visum.