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Prof. Dr. Katharina de la Durantaye auf Professur für Bürgerliches Recht und privates Medienrecht berufen

Präsident Prof. Dr. Stephan Kudert ernannte am 28. März Prof. Dr. Katharina de la Durantaye zur Professorin für Bürgerliches Recht und privates Medienrecht. Damit stärkt die Juristische Fakultät den Medienrechts-Bereich.

„Ich freue mich sehr, nach dem Berufungsverfahren an der Viadrina anzukommen. Ich fühle mich jetzt schon sehr gut aufgehoben“, so Prof. Dr. Katharina de la Durantaye während ihrer Berufung. Die Denomination der Professur Bürgerliches Recht und privates Medienrecht entspreche genau ihren Forschungsschwerpunkten. „Herr Prof. Weberling und ich werden uns gut im Medienrecht ergänzen. Er befasst sich mit dem Meinungs- und Persönlichkeitsrecht; ich beschäftige mich mit dem Immaterialgüterrecht, insbesondere dem Urheber- und Datenrecht im Bereich der neuen Medien.“

De la Durantaye hatte an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften studiert und dort auch promoviert. Nach ihrem Referendariat und dem in Yale absolvierten Studiengang „Master of Laws“ unterrichtete sie sechs Jahre lang an US-amerikanischen Universitäten, darunter in Columbia und an der Boston University. Seit 2010 war sie Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, insbesondere Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, an der Humboldt-Universität. Ihre Habilitation schreibt sie zum Thema Vertragsschlussregelungen des bürgerlichen Gesetzbuches aus rechtsökonomischer Perspektive. (LW)

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