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Im März 2018 trat in Polen eine Gesetzesnovelle über das „Institut des Nationalen Gedenkens“ in Kraft. Die Novelle sieht Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft vor, wenn Polen eine Mitverantwortung für Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands zugeschrieben wird. „Viele Abgeordnete der Regierungspartei PiS sehen die Würde und den Stolz des Landes bedroht und reagierten darauf mit der Gesetzesnovelle“, so Prof. Dr. Paweł Machcewicz.
Auch der Osteuropa-Historiker Prof. Dr. Werner Benecke sieht den Schutz der Reputation Polens als Hauptmotivation für die Einführung des Gesetzes: „Der Historiker Jan Gross rüttelte mit seinem im Jahr 2000 erschienenen Buch ‚Nachbarn’ über das Pogrom von Jedwabne an dem Tabu, dass es keine Beteiligung der polnischen Bevölkerung an Judenpogromen gab. Die Gesetzesnovelle ist ein Versuch, dieses Tabu jetzt wieder zu etablieren.“
Machcewicz sieht durch das Gesetz die Glaubwürdigkeit Polens und der polnischen Geschichtswissenschaft im Ausland beschädigt. „Der polnischen Geschichtswissenschaft wurde in den vergangenen Jahren viel Respekt für den Umgang mit Geschichte gezollt“, sagte der polnische Historiker. „Ich war stolz, zu Jedwabne zu forschen. Sich mit diesen heiklen Themen zu befassen, wird in Zukunft sicher schwieriger werden“, so Machcewicz weiter. Die Forschung falle zwar nicht direkt unter die Novelle, aber die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Medien sehr wohl. Für Benecke versuche die polnische Regierung mit dem Gesetz die Geschichte so zu instrumentalisieren, dass sie nur positiv und heldenhaft erzählt werde.
Das von Viadrina-Politikwissenschaftlerin Dr. Anja Hennig moderierte Gespräch fand im Rahmen der Gegenwartsanalysen des Viadrina-Instituts für Europastudien (IFES) und in Kooperation mit dem Master-Studiengang European Studies statt. (LW)
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