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„Unsere Rolle war es zum einen, die erarbeiteten Schutzleistungen rechtlich zu bewerten“, berichtet VCC-Direktor Prof. Dr. Bartosz Makowicz von der Beteiligung an dem Projekt. So haben er und seine Kolleginnen und Kollegen beispielsweise den rechtlichen Rahmen und die Zulässigkeit von privaten Gefängnissen geprüft. Zudem lag ein Schwerpunkt auf der Analyse von Compliance-Management-Systemen in Sicherheits-Unternehmen, mit einem Fokus auf sogenannten internen Untersuchungen.
Ziel des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes war es zu analysieren, welchen Beitrag die private Sicherheitswirtschaft aus ordnungspolitischer Sicht leisten kann: Warum kontrollieren beispielsweise private Dienstleister das Gepäck am Flughafen, für falsch parkende Autos ist aber das Ordnungsamt zuständig? In der Projektbeschreibung heißt es zum Nutzen der Forschungsergebnisse: „Auf dieser Basis können Unternehmen der Sicherheitswirtschaft alleine oder in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen innovative Dienstleistungen entwickeln und anbieten.“
Neben dem Viadrina Compliance Center der Europa-Universität sind der Bundesverband der Deutschen Sicherheitswirtschaft, das Brandenburgische Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH, das Fraunhofer FOKUS, die Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie die Universität Potsdam an dem Verbund-Forschungsprojekt beteiligt.
Die Ergebnisse haben die Projektpartner in einer offenen Informationsplattform zusammengestellt, die noch in diesem Jahr veröffentlicht werden soll. (FA)
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