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Am 22. April stellte Dr. Melissa Blanchard (EHESS Marseille) ihre Forschungsarbeit zum Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft von Menschen aus Chile und Argentinien mit italienischer Herkunft vor. Sie stellte fest, dass die Nachkommen von Italiener:innen, die vor mehreren Jahrhunderten oder auch nur Jahrzehnten nach Lateinamerika ausgewandert sind, ein Recht darauf haben, diese Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen. Manche italienischen Regionen, wie der dünn besiedelte Trentino-Alto-Adige, bieten diesen Rückkehrern sogar finanzielle Vorteile. Aus Melissa Blanchards Sicht stellt sich die Frage, inwieweit das Ethnische – die sogenannte Italianita – bei der Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft eine Rolle spielt. Schließlich haben die Rückkehrenden einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft, auch wenn sie seit Generationen nicht mehr in Italien leben, während Kinder von Migrantinnen und Migranten, die in Italien geboren sind, die Staatsbürgerschaft nur sehr schwer oder gar nicht erwerben können.
Melissa Blanchard (im Bild unten links) zeigte, dass bei den Rückkehrenden oft eine Spaltung zwischen der affektiven Bindung zur Nationalität und zur Kultur existiert. Besonders die Jüngeren fühlten sich in Italien nicht unbedingt zu Hause und nutzten die italienische Staatsbürgerschaft, um Zugang zur Europäischen Staatsbürgerschaft und ihren Vorteilen zu haben. Anschließend wurde auch über Ähnlichkeiten mit – oder große Unterschiede zu – anderen Nationalitätsrechten in Europa debattiert. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier.
Nicht um das Erlangen einer Staatsbürgerschaft, sondern um deren Entzug ging es am 20. Mai in dem Vortrag von Dr. Rachel Pougnet (Universität Bristol, im Bild oben rechts). In ihrer Forschung analysiert sie diese Maßnahme, die im französischen und britischen Kontext vorrangig zur Terrorismusbekämpfung und -prävention bei zuvor eingebürgerten Menschen eingesetzt wird. Rachel Pougnet stellte fest, dass Menschen mit unterschiedlichen Typen von Nationalitäten oder Doppelstaatsbürgerschaften diskriminiert werden und nicht immer dem Grundsatz der Gleichbehandlung unterliegen. Sie betonte zum Abschluss, dass die Staatsbürgerschaft in Frankreich und Großbritannien im Kontext der Staatssicherheit nur noch als Privileg der Mehrheit der Bürger:innen zu betrachten ist und somit abgewertet wurde. Eine Aufzeichnung dieser Veranstaltung finden Sie hier.
Die nächste Veranstaltung der Reihe Rendez-Vous sur l´Oder findet am 8. Juli, 16.15 Uhr, zum Thema „Geburtsortsprinzip: Ein deutsch-französischer Vergleich“ mit Prof. Fabienne Jault-Seseke (Universität von Versailles-St. Quentin) statt.
(Elsa Tulmets, Fabian Scherf)
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