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Franz-Joseph Peine 1946-2021 – Die Viadrina trauert um einen geschätzten Kollegen und renommierten Verwaltungsrechtler

Am 28. Juni verstarb der emeritierte Viadrina-Jurist Prof. Dr. Dr. h. c. Franz-Joseph Peine. Im Jahre 2000 kam er an die Europa-Universität und hatte bis 2011 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht inne. – Ein Nachruf von Prof. Dr. Ulrich Häde, Dekan der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina.

Franz-Joseph Peine wurde am 18. August 1946 in Detmold geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Bielefeld. 1978 promovierte er mit einer verwaltungsrechtlichen Arbeit über „Rechtsfragen von Fußgängerstraßen“. 1982 folgte die Habilitation. Seine verfassungsrechtliche Habilitationsschrift trug den Titel „Systemgerechtigkeit – Die Selbstbindung des Gesetzgebers als Maßstab der Normenkontrolle“. Seine erste Professur für Öffentliches Recht trat er 1984 in Hannover an. 1990 wechselte er an die Freie Universität Berlin. Von 1995-2000 war er dann Professor in Göttingen. Nicht wenige empfanden es als Überraschung und Ausdruck der Wertschätzung für unsere noch recht junge und kleine Fakultät, dass Franz-Joseph Peine nach dieser beeindruckenden Laufbahn nach Frankfurt (Oder) wechselte. Vom 1. Oktober 2000 bis zum 30. September 2011 war er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht. Seine Lehrtätigkeit an der Viadrina setzte er auch danach noch bis 2015 fort.

Franz-Joseph Peine war ein renommierter Verwaltungsrechtler, der in vielen Kommissionen und Gremien mitarbeitete, so u. a. von 1990 bis 1994 in der vom Bundesumweltminister eingesetzten Kommission zur Erarbeitung des Besonderen Teils eines Umweltgesetzbuchs. Darüber hinaus wirkte er über Gutachten und durch die Beteiligung an Parlamentsanhörungen auf die Rechtspraxis ein. Sein umfangreiches Publikationsverzeichnis umfasst alle Bereiche des Staats- und vor allem des Verwaltungsrechts. Sein Lehrbuch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht erschien 2020 in der 13. Auflage und gehört zu den Standardwerken. Weitere Lehrbücher verfasste er zum Beamtenrecht und zum Baurecht. Seine Verbundenheit mit der Viadrina und Brandenburg kommt in der Mitherausgeberschaft des 2021 in vierter Auflage erschienenen Studienbuchs „Landesrecht Brandenburg“ und des Kommentars zum Brandenburgischen Hochschulgesetz besonders zum Ausdruck. Er war außerdem seit 2005 Mitglied des Leitungsgremiums des an der ehemaligen Brandenburgisch Technischen Universität Cottbus (BTU) errichteten Zentrums für Rechts- und Verwaltungswissenschaften. Diese Verbindung zur BTU ermöglichte es jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von dort, an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina zu promovieren. Zu seinem 70. Geburtstag erschien 2016 eine Festschrift mit dem Titel „Umwelt – Hochschule – Staat“, mit der auch die Kolleginnen und Kollegen aus der Frankfurter Fakultät ihr prominentes Mitglied ehrten.

Von den zahlreichen weiteren Ehrungen, die Franz-Joseph Peine für seine herausragende wissenschaftliche Arbeit erfahren hat, sei hier nur die Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Miskolc (Ungarn) erwähnt. Gerade sie belegt seine Kooperation mit mehreren Universitäten und Einrichtungen in Mittel- und Osteuropa, die z. B. auch in der Mitgliedschaft im Vorstand des German-Polish Centre for Public Law and Environmental Network (GP PLEN) zum Ausdruck kam.

Franz-Joseph Peine war verheiratet mit Dr. Hannelore Orth-Peine. Zur Familie gehören drei Söhne. Trotz seiner Bekanntheit blieb er ein nahbarer und hilfsbereiter Kollege. Sein Einsatz für die Belange der Studierenden kam u. a. in der langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des Prüfungsausschusses für den Studiengang Rechtswissenschaft zum Ausdruck. Meine letzte Begegnung mit ihm hatte ich 2019, als er es sich nicht nehmen ließ, trotz schon spürbarer gesundheitlicher Beeinträchtigung, an einer Sitzung des Habilitationskollegiums der Fakultät teilzunehmen. Er starb am 28. Juni 2021 kurz vor Vollendung seines 75. Lebensjahrs. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Prof. Dr. Ulrich Häde, Dekan der Juristischen Fakultät

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