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Wächterin einer lebendigen Verfassung – Viadrina-Juristin Prof. Dr. Ines Härtel im Interview über ein Jahr am Bundesverfassungsgericht

Seit Juli 2020 ist die Viadrina-Juristin Prof. Dr. Ines Härtel Richterin am Bundesverfassungsgericht. Kurz vor seinem 70. Geburtstag, den das Bundesverfassungsgericht am 28. September 2021 begeht, berichtet Ines Härtel im Interview von ihrem ersten Jahr im höchsten Richteramt Deutschlands, über die Erwartungen an sie als erste Ostdeutsche in dieser Institution und ihre tägliche Arbeit mit Fragen der Meinungsfreiheit und des Datenschutzes.

Frau Härtel, am 70 Jahre alten Bundesverfassungsgericht sind erstmals mit Ihnen mehr Frauen als Männer vertreten. Wie wichtig ist diese Repräsentanz – für Sie persönlich und für die Institution?
In der Tat kann man hier den Weg ablesen, den das Bundesverfassungsgericht in seiner personellen Besetzung gegangen ist. Bei seiner Arbeitsaufnahme am 7. September 1951 waren 23 Richter tätig und eine Richterin, Dr. Erna Scheffler – jahrelang die einzige Frau in diesem Amt. Im Zuge der gesellschaftlichen Emanzipationsentwicklung der Gleichberechtigung von Mann und Frau wandelte sich dies dann auch im Bundesverfassungsgericht. Mit Prof. Dr. Jutta Limbach stand dann – ein deutlich sichtbares Zeichen – endlich auch eine Frau als Präsidentin dem Bundesverfassungsgericht vor. Die heutige personelle Besetzung ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Entwicklung und Ausdruck von gelebter Gleichberechtigung. Ich bin überzeugt: Eine erhöhte Frauenrepräsentanz und damit das Einbringen von eigenständigen Erfahrungen und Perspektiven kam der Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes zu Gute, und tut dies auch heute.

BVRin Härtel-011_600 ©Bundesverfassungsgericht

Ihre Ernennung als erste Ostdeutsche im höchsten Richteramt war mit viel medialer Aufmerksamkeit für Ihre Biografie verbunden – wie haben Sie das empfunden?
Jedes gewählte Mitglied des Bundesverfassungsgerichtes bringt seine eigene Herkunft, seine Erfahrungen, seine Lebensperspektive, dazu wissenschaftliche Expertise und beruflichen Fähigkeiten mit, so auch ich. Zu meiner Ernennung als Richterin des Bundesverfassungsgerichtes habe ich viele zustimmende Rückmeldungen erhalten – von überall her, aber besonders aus den östlichen Bundesländern. Das verweist darauf, dass viele dies als Zeichen der Ermutigung für den Weg ihrer „östlichen“ Bundesländer in einem gemeinsamen Zukunftsweg Deutschlands gesehen haben. Das ist für mich auch ein persönlicher Ansporn, der übernommenen Aufgabe mit hoher Verantwortung und mit all dem, was mich ausmacht, gerecht zu werden.

Welche Fälle und Themen beschäftigen Sie derzeit am meisten?
Das Bundesverfassungsgericht arbeitet organisatorisch mit zwei Senaten und ist so die „Herzkammer der Republik“, wie es der bekannte Jurist Michael Stolleis nannte. In die Zuständigkeit meines Dezernates im Ersten Senat fallen vor allem Verfahren mit Bezug zur Meinungsfreiheit, Presse- und Rundfunkfreiheit und sämtliche Ausgestaltungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Hinzu kommt – neben weiteren Aufgaben – die Zuständigkeit für das Datenschutzrecht mit den dazu einschlägigen Grundrechten. Das sind spannende, aber auch fordernde Aufgaben. Denken Sie zum Beispiel an die Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen wegen Beleidigung. Die Beschwerdeführenden machen hier eine Verletzung der Meinungsfreiheit geltend. Wir prüfen, ob die Fachgerichte die verfassungsrechtlichen Maßstäbe richtig angewendet haben, insbesondere bei der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. In diesem Bereich haben die Fälle in den sozialen Medien zugenommen. Hinzu kommt aufgrund der Corona-Pandemie ein hoher Eingang an Verfahren, die sich gegen die Zulässigkeit von Schutzmaßnahmen infolge des Infektionsschutzgesetzes richten.

Wie haben sich Rolle und Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes mit den Jahrzehnten geändert?
Es ist in unserer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie zu einer respektierten Institution mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung, also der demokratischen Aktivbürgerschaft als Souverän, geworden. Das finde ich ungemein schätzenswert, und Ansehen wie Vertrauen sind zu schützen. Der Blick in die historische Entwicklung des Bundesverfassungsgerichtes zeigt, dass der Auftrag der verbindlichen letztinstanzlichen Rechtsprechung und damit der Schaffung von Rechtsfrieden auf dem Fundament der Grundrechte in allen Lebensbereichen über die Jahrzehnte hinweg Grundlage seiner Arbeit geblieben ist. Aber dieser hat sich dabei auch weiterentwickelt, erweitert, bedingt durch Änderungen des Grundgesetzes, neuen Technologien, gewandelten gesellschaftlichen Vorstellungen und nicht zuletzt unter europäischen Perspektiven. Dabei kommt dem Bundesverfassungsgericht als Wächter der Verfassung eine zweifache Aufgabe zu: Es ist einerseits Schlichter bei konstitutionellen Konflikten zwischen den demokratischen Organen und politischen Kräften, andererseits prüft es bei Individualverfassungsbeschwerden am Maßstab des Grundgesetzes mögliche Verletzungen der Grundrechte. In der Regel geht es hier um im Einzelnen durchaus schwierige (Grundrechts-)Abwägungen. Dies zeigt sich jüngst auch hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden in Bezug auf die Pandemie. Bei all dem wird meines Erachtens deutlich, dass das Grundgesetz für das Bundesverfassungsgericht eine lebendige Verfassung ist. Das ermöglicht ihm angesichts erheblicher Veränderungsdynamiken von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auch innovative Interpretationen und schöpferische Gestaltungen. Ein Beispiel aus meinem Bereich ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem im Zeichen der tiefgreifenden Digitalisierung eine besondere Bedeutung zukommt. Denken Sie nur an den Schutz der Privatsphäre, die Einhegung der Plattformökonomie oder an sich verbreitende Desinformation, Fake News, Deep Fakes und Ähnliches.

Und schließlich: Vermissen Sie manchmal den Viadrina-Alltag?
Die Europa-Universität Viadrina ist und bleibt meine Heimatuniversität. Hier habe ich wissenschaftlich vielen spannenden Forschungsfragen nachgehen können, und die Arbeit mit den Studierenden war immer ertragreich. Natürlich vermisse ich deswegen auch den Viadrina-Alltag. Aber durch meinen Lehrstuhl, die Mitarbeitenden und Doktoranden und meine Vorlesung „Datenschutz- und Digitalrecht“ im Sommersemester bleibe ich der Viadrina und dem universitären Leben weiterhin dauerhaft verbunden.

(FA)

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