Prof. Dr. Benjamin Lahusen auf Professur für Bürgerliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte berufen
Rechtsgeschichte – das mag zunächst trocken klingen. Bei der Ernennung von Prof. Dr. Benjamin Lahusen am 29. September 2021 auf die Professur für Bürgerliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte wurde deutlich, wie lebendig und interdisziplinär sie mit ihm an der Viadrina unterrichtet und erforscht wird.
Gleich mitten hinein in sein Forschungsfeld ging es bei der Übergabe der Ernennungsurkunde an Prof. Dr. Benjamin Lahusen: „Sie beschäftigen sich ja mit Kunst“, so Kanzler Niels Helle-Meyer und entspann damit eine angeregte Diskussion in der juristisch besetzten Ernennungsrunde mit Viadrina-Vizepräsidentin Prof. Dr. Eva Kocher und Dekan Prof. Dr. Ulrich Häde über die juristische Komplexität von Fragen rund um Restitutionsfragen verfolgungsbedingt entzogener Kunst.
Prof. Dr. Benjamin Lahusen (2. v.l.) bekommt seine Ernennungsurkunde von Viadrina-Kanzler Niels Helle-Meyer (4. v.l.) überreicht. Prof. Dr. Eva Kocher, Vizepräsidentin für Lehre und Studium, sowie Dekan Prof. Dr. Ulrich Häde heißen den Wissenschaftler an der Jura-Fakultät willkommen. Foto: Heide Fest
Genau das war das letzte Betätigungsfeld von Benjamin Lahusen. Als Leiter der von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingesetzten Kommission für NS-Raubkunst hat er zahlreiche Restitutionsverfahren juristisch begleitet.
Das aus rechtsgeschichtlicher Perspektive Spannende an diesen Restitutionsfragen sei, so Lahusen, dass es sich eigentlich um ein „pseudorechtliches Gebiet“ handle. „Die rechtliche Grundlage von Restitutionsentscheidungen ist ein Konglomerat verschiedener Rechtstexte aus unterschiedlichen Zeiten – etwa aus der Besatzungszeit, aus der frühen Bundesrepublik, aus der Spätphase der DDR – die in den 1990er Jahren zusammengeführt worden sind. Wir haben es also mit verschiedenen Rechtsschichten zu tun, die zudem alle behaupten, keine Rechtstexte zu sein.“ – Eine schwache rechtliche Grundlage für eine politisch gewollte Rückgabe von Raubkunst, gibt er zu bedenken.
Prof. Dr. Benjamin Lahusen, Foto: Heide Fest
An der Akademie der Wissenschaften in Berlin hatte Lahusen zuvor an einem Forschungsprojekt über Juristen und Rechtslehrende in der DDR gearbeitet. Eigentlich sollte daraus eine „kollektive Biografie“ mit Handbuchcharakter entstehen. Publiziert wurde das Projekt nie; der Datenschutz verhinderte die Veröffentlichung. Aus dieser Zeit resultiert sein Interesse für die Rechtsgeschichte der DDR. Ein Zufall wollte es, dass er danach wesentliche Teile des Bestandes der Jura-Literatur der DDR erhielt. „Als ich an der Universität Rostock arbeitete, wurden dort die Altbestände der Bibliothek ausgesondert, darunter auch die juristischen Lehrbücher aus der DDR.“ Die warten jetzt auf mehreren Regalmetern in seinem Büro auf eine systematische Auswertung. An der Viadrina möchte Lahusen sich daher in seiner Forschung und Lehre auch dem deutsch-deutschen Rechtsvergleich widmen.
Im Wintersemester 2021/2022 wird Benjamin Lahusen die Vorlesung Zivilrecht halten. In seiner Lehre und Forschung wird er Fragen rund um Restitutionsrecht, DDR-Rechtsgeschichte und den deutsch-deutschen Rechtsvergleich thematisieren.
(MG)